Warnung vor Tierklinik in Stuttgart

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Bluelagoone
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Warnung vor Tierklinik in Stuttgart

von Bluelagoone am 16.02.2012 20:49

An alle Tierliebhaber

 

Vor der Hasenberg Tierklinik in Stuttgart kann man nur ganz groß eine Warnung geben!

Ein äußerst unfreundliches Personal die Tiere werden in Boxen gefurcht nach einer Notoperation darf der Tiereigentümer nicht zu seinem Tier bei der Abholung muss man erst eine überteuerte Rechnung bezahlen sonst bekommt man das Tier nicht mehr ausgehändigt. Gleichzeitig wird einem gedroht das mit jedem Tag wo das Tier dort ist 100€ zusätzlich berechnet werden, dies Grenzt bereits an einer Nötigung...

Ebenfalls an Tierquälerei da das Tier an die Frau sehr gewöhnt ist und schon im Gesunden Zustand Fressen verweigert wen das Frauchen nicht da ist.

In diesem besonderen Fall handelt es sich um einen kleinen Hund der am Dienstag früh einen Darmbruch erlitt und dringen in eine Tierklinik musste da die Hasenbergklinik die am nächstliegende war brachte man den Hund dort hin.

Sie wurde zwar darüber aufgeklärt dass Sie die Rechnung am Tag der Abholung bezahlen muss was Sie auch tun wollte und hat dem zugestimmt.

Da Ihr das Geld zugesagt wurde aber nun doch nicht erhalten hatte versuchte Sie eine Ratenzahlung mit der Tierklinik dies lehnte die Klinik ab und drohte Ihr dann das mit jedem weiteren Tag wo das Tier dort ist 100€ zusätzlich berechnet werden der Hund schrie wo sie ihn wieder in die Box steckten und die Türe verschlossen.

Dies sehe ich als ein völlig Unmenschliches verhalten an und auch als Tierquälerei.

Man hat nun versucht Telefonisch auch Rat beim Tierschutzbund wie auch bei der Polizei ein zu holen überall wird man darauf verwiesen ein Rechtsanwalt einzuschalten. Ein Rechtsanwalt kostet aber wiederum Geld was für die Frau nicht tragbar ist.

Dem Tierschutzbund ist das Verhalten der Tierklinik bereits bekannt die des Öfteren schon ähnliche Vorfälle gemeldet bekamen

Laut Polizei ist der Hund nach dem Gesetz wie eine Sache zu sehen als ob man ein Handy zur Reparatur bringt und bezahlen muss bei Abholung...

Dies ist eigentlich schon ein Witz das man ein Lebewesen mit einem Handy vergleicht.

Nun wird der Hund in einer Box festgehalten bist die Frau die 1500€ bezahlen kann plus 100€ für jeden Tag wo er dort festgehalten wird ist das normal.

Die Frau möchte ja die Rechnung bezahlen nur kann Sie diesen Betrag nicht auf einmal bezahlen.

Was geschieht jetzt?

Laut Polizei kann die Tierklinik den Hund behalten bis zur Begleichung der Rechnung nur mit jedem Tag wo vergeht ist das nicht Bezahlbar mehr. Nun einschläfern dürfen sie Ihn nicht das ist rechtlich auch nicht zulässig.

Aber was für ein Unmenschliches veralten ist das was die Klinik da an den Tag legt.

Der Klinik ist damit nicht geholfen, wen Sie den Hund behalten. Den nach einer gewissen Zeit ist es für die Frau nicht mehr Zahlbar und die Klinik kann dann sicher sein das Sie kein Geld mehr bekommen werden.

Gleichzeitig haben Sie den Hund den Sie aber wohl ebenfalls nicht auf Dauer da haben wollen, was passiert jetzt mit dem Hund? Der leidet; die Frau leidet und die Klinik interessiert das nicht.

Ist das normal? Man hat der Klinik angeboten 500 € gleich zu bezahlen und den Rest auf Raten sie lehnen das ab.

Wie auch immer kann man eine Tierklinik wie diese nicht Empfehlen ein solches Verhalten ist nicht gerechtfertigt.

Planlosigkeit in unserem Gemüts- und Geistesleben ist der Hauptgrund für die Unfähigkeit vieler Menschen, ihre persönlichen Probleme zu meistern.

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White_Lion
Gelöschter Benutzer

Re: Warnung vor Tierklinik in Stuttgart

von White_Lion am 20.02.2012 00:04

Das gehört als Artikel in die Zeitung! Und wenn die es nicht veröffentlichen, sollte man es als Anzeige aufgeben... Wenn die Frau übrigens ein EInkommen unter 900Eu hat, kostet sie der RAW nichts. Er kann dann Prozesskostenhilfe für sie beantragen. Wenn die Comunitiy hier schon größer wäre, könnte man ein Unterschriftenblatt einstellen und dann der Klinik zukommen lassen, damit diese zumindest weiß, dass die Öffentlichkeit Notiz von dem Vorgang nimmt. Das wäre wichtig. LG Rudi.

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Jakob75
Gelöschter Benutzer

Re: Warnung vor Tierklinik in Stuttgart

von Jakob75 am 20.02.2012 19:20

Da muß ich Rudi recht geben, das gehört normalerweise an die ganz große Glocke, am Besten gleich zur Bildzeitung...ist keine gute Reklame für die Klinik...wenn Hund und Frauchen zulange getrennt sind, gehen womöglich beide an Einsamkeit ein.

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Issy
Gelöschter Benutzer

Re: Warnung vor Tierklinik in Stuttgart

von Issy am 20.02.2012 20:56

...ich kanns gar net lesen,mir blutet immer noch das Herz...

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DrMori

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  Der Göttliche

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Beiträge: 15

Re: Warnung vor Tierklinik in Stuttgart

von DrMori am 28.02.2012 11:39

Tierklinik am Hasenberg GbR ?

Aus dem Impressum der Klinik:

Zuständige Kammer:
Landestierärztekammer Baden-Württemberg

"Haus der Tierärzte"
Am Kräherwald 21
9
70193 Stuttgart
http://www.ltk-bw.de/

In der Landestierärztekammer Baden-Württemberg gibt es keine Schlichtungsstelle


Preisangaben: Die Vergütung tierärztlicher Leistungen richtet sich nach der GOT, Gebührenordnung für Tierärzte
Grundleistungen ...

Auszug aus der GOT:

Eingehende Anamneseerhebung oder Beratung
das gewöhnliche Maß übersteigend                               17,18
Überwachung von Intensivpatienten     
Tag/Nacht bei Tag                                                           17,18
bei Nacht                                                                        34,36
Stationäre Unterbringung
pro Tag ohne Behandlung und ohne Futterkosten    
Hund                                                                              14,31

Weitere Preise sind im Link zu finden.

Die OP Kosten konnte ich in der Liste nicht eindutig zu finden, aber man kann sich da mal einen Überblick verschaffen um das Ganze zu prüfen wie weit die Kosten überhaupt rechtens waren.

Darüber hätte die Klinik evtl. informieren sollen. Ein Schild an Eingang, dass Barzahlung bei Abholung des Tieres zwingend erforderlich ist, sag leider noch nichts über die zu erwartenden Kosten aus und kann bei verzweifelten Tierbesitzern zu bösen Überraschungen fürhen. Auch Übernachtungskosten von rund 100€ / weiterem Tag Unterbringung find ich etwas hoch. Eine Tierpension hat da ganz andere Preise und Leistungen.

Gesetzlich sieht das leider so aus:

Nach deutschem Recht ist eine Sache ein körperlicher Gegenstand (§ 90 BGB).

Durch das TierVerbG wurde 1990 der § 90a BGB eingefügt, nach dem Tiere keine Sachen sind, man sie jedoch rechtlich wie Sachen zu behandeln hat. Das bedeutet, dass man beispielsweise einen Hund ohne weiteres nach den Vorschriften über den Kaufvertrag kaufen und nach den sachenrechtlichen Vorschriften übereignen kann.

Durch das TierVerbG wurde 1990 der § 90a BGB eingefügt, nach dem Tiere keine Sachen sind. Sinn der Regelung ist es, die Tiere als Mitgeschöpfe wenigstens gedanklich von den Sachen zu unterscheiden. Helmut Heinrichs beschrieb den Paragraphen daher als eine „gefühlige Deklamation ohne wirklichen rechtlichen Inhalt".Auswirkungen hat er immerhin im Falle eines zu leistenden Schadensersatzes: auch Heilkosten, die über den Verkaufswert des Tieres hinaus gehen, können  in Rechnung gestellt werden.

Mancher Tierhalter kommt in die missliche Lage und kann nach der Behandlung seines Tieres die Rechnung nicht bezahlen. Immer wieder verweigern Tierärzte und Tierkliniken dann die Herausgabe des Tieres so lange, bis die Rechnung vollständig beglichen ist. Da Tiere gemäß 90a BGB keine Sachen sind, stellt sich die Frage, ob der Tierarzt das darf.

Die Gerichte haben in der Vergangenheit unterschiedlich entschieden. Während z. B. das Amtsgericht Duisburg ein Zurückbehaltungsrecht an einem Hund generell verneint hat, da mittlerweile anerkannt sei, dass Hunde stark auf eine Person fixiert seien und eine Trennung seelische und körperliche Schmerzen hervorrufen könne, sah das Landgericht Mainz die Sache differenzierter und bejaht grundsätzlich ein Zurückbehaltungsrecht an einem Tier. Aber auch das Landgericht Mainz kommt zu dem Ergebnis, dass der Tierarzt im Einzelfall einen Hund dann nicht zurückhalten dürfe, wenn er durch die Trennung von seinem Herrchen oder Frauchen gequält würde.

Selbst wenn man als Tierhalter vor Gericht Recht bekommt und der Tierarzt den Hund herausgeben muss, muss man sich klar machen, dass der Weg zum Gericht mit Kosten verbunden ist und selbst in einem Eilverfahren einige Tage in Anspruch nehmen kann. Zum anderen befreit dies den Tierhalter auch nicht von seiner Pflicht, die Rechnung zu begleichen.

Wenn du ein Tier zum TA bringst, dann gehst du einen Behandlungsvertrag ein und hast eine Zahlungsverpflichtung. Diese kann der Ta dann auch einklagen ohne das Tier zu behalten. Einfachste Lösung wäre jedoch z.B. ein Wechsel, den kann die Klinik mit relativ wenig Verlust verkaufen, wenn man nicht zahlt.

Viele Ärzte nehmen bei großen OPs einen Vorschuss, wobei er Behandlungen auch ablehnen darf wenn er der Meinung ist, dass nicht gezahlt werden kann.
Einen Notfall MUSS der TA dennoch immer behandeln.

 

Zu guter letzt eine Anmerkung zur Auslegung der Gesetze:

Einem Hund Schaden zuzufügen ist Tierquälerei und kann richtig teuer werden. 

Den Besitzer eine sogenannten "Kampfhundes" aufzufordern, diesen aus dem Bereich eines spielenden Kindes zu entfernen kann als Bedrohung des Besitzers ausgelegt werden und tausende € kosten.

Ihn kurzerhand zu töten ist eine Sachbeschädigung und mit recht geringen Geldstrafen belegt.

 

(übrigens bin ich Vater und hatte schon einige Hunde, also keine voreiligen Schlüsse ziehen *g*)

...zweideutig ist eindeutig besser
Wer mir Steine in den Weg legt, muss damit rechnen, dass sie nach ihm geworfen werden.
                            Wer nicht hinter mir steht, steht mir im Weg!

Denk immer daran, die gummierte Seite gehört nach unten, die lackierte Seite nach oben!
                                                quad111.jpg

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